Barrierefreiheit ist schon seit langem ein Thema, doch oft wird noch zu wenig dafür getan. In erster Linie denken wir dabei an Rollstuhlrampen, Audio-Guides, Gebärdensprache und vieles mehr. Im Online-Bereich sieht es jedoch anders aus. Erst seit wenigen Jahren können Bilder in den sozialen Medien mit einem sogenannten „Alt-Text“ versehen werden. Das bedeutet, dass Bilder mit einem zusätzlichen Text versehen werden, der den Inhalt des Bildes beschreibt. Je nach Plattform kann dieser händisch oder automatisch hinzugefügt werden. Im digitalen Bereich spielt Barrierefreiheit eine zunehmend größere Rolle. Im technischen Anwendungsbereich sieht die Lage jedoch anders aus. Bisher gibt es noch große Lücken, doch das soll sich jetzt ändern.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein EU-Beschluss, der nun auf Länderebene umgesetzt werden muss. Dieses tritt vollumfänglich am 28. Juni 2025 in Kraft. Das BFSG enthält insbesondere Informationen zu den Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, einschließlich bestimmter Websites und Onlineshops. Dazu zählen auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z. B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools). Das bedeutet, Webshops und Apps sind auf jeden Fall betroffen. Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu gewährleisten. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen.
Am besten bereiten Sie Ihr Unternehmen jetzt schon vor, denn ab dem 28. Juni 2025 gibt es keine Ausreden mehr. Ordnungswidrigkeiten können in solchen Fällen mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden. Selbstverständlich gibt es dazu auch wieder einige Regelungen und bestimmte Ausnahmen. Welche genau das sind, würde den Rahmen sprengen. Dieser Blogpost dient als Hinweis und Unterstützung im Zusammenhang mit diesem Gesetz. Weitere Informationen sind unter „BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ zu finden.
Wir geben zu, dass der Anwendungsbereich mit all seinen Varianten und Ausnahmen nicht leicht zu überblicken ist. Die Folgen können im Einzelfall jedoch erheblich sein. Daher lohnt es sich, frühzeitig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu befassen. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob das BFSG für die eigenen Leistungen und Produkte gilt. Diesen kostenlosen, interaktiven Selbst-Test können Sie hier durchführen:
Sie können sich zudem auch gerne an Ihre zuständige IHK wenden. Die IHK München hat auf ihrer Seite ebenfalls eine gute Zusammenstellung:
Zur Information: Dieser Beitrag sowie der Selbstcheck und/oder weiterführende Links sind rechtlich nicht verbindlich und können nicht als Grundlage für rechtliche Ansprüche herangezogen werden. Bei Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kontaktieren Sie bitte Ihren jeweiligen Ansprechpartner.