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Recht – Bitte prüfen: Impressum und Cookie-Hinweise

In unregelmäßigen Abständen gibt es in der Online-Welt verschiedene gesetzliche Änderungen. In letzter Zeit hat der deutsche Gesetzgeber Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen. Diese gelten bereits ab dem 14. Mai 2024!

Um ein Beispiel zu nennen: Mit dem neuen Gesetz über digitale Dienste, auch bekannt als Digital Services Act, ändern sich einige deutsche Gesetze:

  • Das Telemediengesetz (TMG) wird in das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umbenannt.
  • Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.

Vielleicht haben auch Sie in Ihrem Impressum den Satz „Impressum gem. § 5 TMG“ (oder Ähnliches) stehen. Diesen können Sie selbstverständlich umbenennen, das macht kurzfristig auch Sinn. Allerdings muss ein Hinweis auf den Paragrafen gar nicht eingepflegt sein. Kleiner Tipp: Einfach streichen und langfristig sicher gehen!

Des Weiteren treten noch einige weitere Änderungen und Anpassungen in Kraft. Ein weiteres Beispiel: „Anbieter sind wie bisher grundsätzlich nicht für Nutzerbeiträge haftbar, müssen jedoch rechtswidrige Inhalte zügig entfernen oder sperren, sobald ihnen die Rechtswidrigkeit bekannt wird. Versäumnisse können als eigenes Verschulden betrachtet werden. In der Praxis sind hier keine wesentlichen Änderungen zu der bisherigen Rechtslage zu erwarten.“

Selbstverständlich sind diese beispielhaften Hinweise nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Dafür gibt es schließlich Spezialisten wie den sehr geschätzten Dr. Thomas Schwenke.